Eheverträge

Ein Ehevertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, der in Erwartung oder nach der Eheschließung zwischen den Ehegatten geschlossen werden kann. Ein Ehevertrag kann eine spätere Scheidung vereinfachen, indem bereits vor einer möglichen Scheidung, einvernehmliche Regelungen getroffen werden. Dies umfasst insbeonsdere Regelungen zur Verteilung des Vermögens, zum Versorgungsausgleich und zum Unterhalt nach der Ehescheidung.

 

Dabei kann der Güterstand abweichend vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft auch frei gewählt werden (bspw. Gütertrennung oder Gütergemeinschaft), wobei auch lediglich eine Modifikation der Zugewinngemeinschaft möglich ist.

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