Registeranmeldungen

 

In einer Vielzahl von Fällen, ist es notwendig, dass Kaufleute (e. K.) bzw. Gesellschaften (z. B. eGbR, OHG, KG, GmbH, etc.) bestimmte Sachverhalte, z. B.

  • Neueintragung von Einzelkaufleuten (e. K.)
  • Gründungen von Gesellschaften (siehe dort)
  • Änderungen Gesellschaftsvertrag (siehe dort)
  • Änderung der Geschäftsanschrift
  • Unternehmensnachfolge (siehe dort)
  • Geschäftsführerwechsel
  • Erteilung / Widerruf von Prokura
  • Auflösung und Liquidation

zum jeweiligen Register anmelden müssen.

 

Bei den verschiedenen Registern handelt es sich, insbesondere um

  • Gesellschaftsregister (eGbR)
  • Handelsregister (OHG, KG, GmbH, AG)
  • Genossenschaftsregister
  • Partnerschaftsregister

Registeranmeldungen sind zwingend elektronisch in öffentlich-beglaubigter Form beim zuständigen Registergericht einzureichen.

 

 

 

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