Registeranmeldungen
In einer Vielzahl von Fällen, ist es notwendig, dass Kaufleute (e. K.) bzw. Gesellschaften (z. B. eGbR, OHG, KG, GmbH, etc.) bestimmte Sachverhalte, z. B.
- Neueintragung von Einzelkaufleuten (e. K.)
- Gründungen von Gesellschaften (siehe dort)
- Änderungen Gesellschaftsvertrag (siehe dort)
- Änderung der Geschäftsanschrift
- Unternehmensnachfolge (siehe dort)
- Geschäftsführerwechsel
- Erteilung / Widerruf von Prokura
- Auflösung und Liquidation
zum jeweiligen Register anmelden müssen.
Bei den verschiedenen Registern handelt es sich, insbesondere um
- Gesellschaftsregister (eGbR)
- Handelsregister (OHG, KG, GmbH, AG)
- Genossenschaftsregister
- Partnerschaftsregister
Registeranmeldungen sind zwingend elektronisch in öffentlich-beglaubigter Form beim zuständigen Registergericht einzureichen.
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