Erbauseinandersetzung
Sind mehrere Personen zu Erben berufen, so entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft. Diese kann über das Erbe nur gemeinschaftlich verfügen, bis die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt wurde.
Die Erbauseinandersetzung bezeichnet genau diesen Prozess, bei dem der Nachlass einer verstorbenen Person unter den Erben aufgeteilt wird. Während dieses Verfahrens wird das Vermögen des Erblassers bewertet, offene Schulden beglichen und das verbleibende Vermögen gemäß den Anweisungen des Testaments oder den gesetzlichen Bestimmungen verteilt.
Die Erbauseinandersetzung kann durch eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Erben oder durch gerichtliche Entscheidungen erfolgen, insbesondere wenn es Meinungsverschiedenheiten oder Konflikte gibt. Eine rechtliche Beratung kann dabei helfen, den Prozess reibungslos und gerecht zu gestalten. Hierzu stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Wir sind für Sie da!
Unser Team steht Ihnen gern zur Verfügung, um Sie bei Ihren rechtlichen Fragen zu unterstützen. Um den Prozess für Sie und uns zu vereinfachen, stellen wir Ihnen die folgenden Downloads zur Verfügung:» Downloads