gewerbliches Mietrecht
Unter dem Begriff Gewerbliches Mietrecht wird die Überlassung von Räumlichkeiten oder beweglichen Sachen (Mietobjekt) zur ausschließlichen oder doch zumindest überwiegenden gewerblichen Nutzung gegen Zahlung eines Entgeltes (Mietzins) verstanden. Damit zählt auch die entgeltliche Überlassung nicht nur von Räumlichkeiten oder Grundstücken, sondern auch von beweglichen Gegenständen (Fahrzeugen, Kaffeemaschinen, Kopierern, Maschinen, etc.) zum gewerblichen Mietrecht.
Sie werden von unseren Fachanwälten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwalt Matthias Müller und Rechtsanwältin Carina Wiese in diesem Rechtsgebiet in folgenden Bereichen rechtlich kompetent beraten und vertreten:
- Kündigung / Beendigung
- Vertragsgestaltung, d.h. wirksame Befristung (Zeitmietvertrag)
- Räumungsklage
- Abwehr von Mietminderungsansprüchen
- Untervermietung /Gebrauchsüberlassung
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