Gründung
von Gesellschaften
Sie sind Unternehmensgründer und möchten Ihr Unternehmen in der Form einer Gesellschaft führen? Dann sind für die Frage, welches die richtige Rechtsform ist, neben den wirtschaftlichen / steuerlichen Überlegungen auch die rechtlichen Aspekte, wie z. B. Anzahl der Gesellschafter, Haftungsbeschränkung, etc., zu berücksichtigen.
Als Gesellschaftsformen stehen Ihnen insbesondere
- GbR
- OHG
- KG bzw. GmbH & Co. KG
- GmbH / UG (haftungsbeschränkt)
zur Verfügung
Zur Gründung einer Gesellschaft, gleich welcher Rechtsform, ist es notwendig, dass die Gründer einen Gesellschaftsvertrag – bei der GmbH / UG auch Satzung genannt – abschließen.
Insbesondere bei GmbH / UG ist es zwingend erforderlich, dass dieser Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet wird. Aber auch bei den anderen Gesellschaftsformen kann, je nach Inhalt des Gesellschaftsvertrages, eine Beurkundung notwendig oder sinnvoll sein.
Für die meisten Unternehmen (abhängig von der Rechtsform) ist es gesetzlich vorgesehen, dass diese beim Amtsgericht im sog. Handels- bzw. Gesellschaftsregister eingetragen werden. Hierbei unterstützen wir Sie.
Für die GbR ist eine Eintragung im Gesellschaftsregister nur in bestimmten Fällen zwingend, z. B. dann, wenn die GbR Grundstücke erwerben will oder selbst Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft werden will.
Wir sind für Sie da!
Unser Team steht Ihnen gern zur Verfügung, um Sie bei Ihren rechtlichen Fragen zu unterstützen. Um den Prozess für Sie und uns zu vereinfachen, stellen wir Ihnen die folgenden Downloads zur Verfügung:» Downloads