Pachtrecht (Landwirtschaft) Räumung & Herausgabe
Bei Beendigung des Vertrages ist das Pachtobjekt in dem Zustand zurückzugeben, indem es übernommen wurde.
Meist stellen sich die folgenden Fragen:
- In welchem Zustand muss die Pachtsache zurückgegeben werden?
- Was passiert mit Veränderungen?
- Was passiert mit einer Aussaat, die bis zur Beendigung noch nicht abgeerntet werden kann?
- Was passiert mit Prämien?
- Was passiert mit anderen Programmen, die für die Fläche aktiviert wurden?
Rechtsanwalt Müller unterstützt und berät Sie in allen rechtlichen Fragen rund um die Rückgabe der Pachtsache.
Wir sind für Sie da!
Unser Team steht Ihnen gern zur Verfügung, um Sie bei Ihren rechtlichen Fragen zu unterstützen. Um den Prozess für Sie und uns zu vereinfachen, stellen wir Ihnen die folgenden Downloads zur Verfügung:» Downloads