Pachtrecht (Landwirtschaft) Vertragsgestaltung

Es wurde bereits in der Einführung dargestellt, dass es wichtig ist, was im Vertrag geregelt wird, damit für beide Vertragsseiten Rechtssicherheit besteht. Etwaige Fehler lassen sich nach Vertragsschluss unter Umständen nicht mehr heilen bzw. nur durch eine einvernehmliche Regelung abändern, so dass bereits bei der Vertragsgestaltung sehr genau formuliert werden sollte. Dies gilt insbesondere für die Vertragslaufzeit.

 

Meist stellen sich die folgenden Fragen:

 

  • Wie lange soll der Vertrag laufen?
  • Soll sich der Vertrag automatisch verlängern?
  • In welche Höhe können Sicherheiten verlangt werden?
  • Wer soll Vertragspartner sein?

Rechtsanwalt Müller berät und unterstützt sowohl Verpächter als auch Pächter bei der Vertragsgestaltung, um unliebsame Überraschungen nach Abschluss des Vertrages zu verhindern.

Wir sind für Sie da!

Unser Team steht Ihnen gern zur Verfügung, um Sie bei Ihren rechtlichen Fragen zu unterstützen. Um den Prozess für Sie und uns zu vereinfachen, stellen wir Ihnen die folgenden Downloads zur Verfügung:
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