Wohnraum Mängel / Schimmel / Minderung

Sie als Vermieter sind verpflichtet die Mietsache auch während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Probleme treten häufig auf, wenn während der Mietzeit Schimmel oder andere Mängel auftreten. Häufig werden Sie als Vermieter im Zusammenhang mit Mängeln insbesondere mit einer Mietminderung seitens des Mieters konfrontiert

 

Meist stellen sich die folgenden Fragen:

 

  • Liegt überhaupt ein Mangel vor?
  • Wer ist für den Mangel verantwortlich?
  • Kann die Miete gemindert werden?
  • In welcher Höhe kann die Miete gemindert werden?

 

Sie als Vermieter werden von Rechtsanwalt Müller bei der Abwehr unberechtigter Minderungsansprüche von Mietern und Durchsetzung von Schadensersatz und Beseitigungsansprüchen für vom Mieter verursachte Mängel unterstützt.

Wir sind für Sie da!

Unser Team steht Ihnen gern zur Verfügung, um Sie bei Ihren rechtlichen Fragen zu unterstützen. Um den Prozess für Sie und uns zu vereinfachen, stellen wir Ihnen die folgenden Downloads zur Verfügung:
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