Notare
In vielen Bereichen ist für die Vornahme besonders wichtiger Rechtsgeschäfte die Form der notariellen Beurkundung vom Gesetz vorgeschrieben. Der Notar ist dabei zur unparteiischen Amtsführung verpflichtet. Der Gesetzgeber will dadurch gewährleisten, dass die Vertragspartner beim Vertragsschluss von einer neutralen Person, dem Notar, beraten werden.
- Immobilienrecht
(Grundstückskaufverträge, Grundstücksübertragungen, Grundschuldbestellungen, Wohnungseigentumsrecht etc.)
- Erbrecht
(Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen, Erbauseinandersetzungsverträgen, Erbausschlagungen)
- Familienrecht
(Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht)
- Handels- und Gesellschaftsrecht
(Gründung von GmbHs und Aktiengesellschaften, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen).
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