Notare

In vielen Bereichen ist für die Vornahme besonders wichtiger Rechtsgeschäfte die Form der notariellen Beurkundung vom Gesetz vorgeschrieben. Der Notar ist dabei zur unparteiischen Amtsführung verpflichtet. Der Gesetzgeber will dadurch gewährleisten, dass die Vertragspartner beim Vertragsschluss von einer neutralen Person, dem Notar, beraten werden.

Stefan Teipel

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

» Weiter

Matthias Müller

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

» Weiter

  • Immobilienrecht
    (Grundstückskaufverträge, Grundstücksübertragungen, Grundschuldbestellungen, Wohnungseigentumsrecht etc.)

 

  • Erbrecht
    (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen, Erbauseinandersetzungsverträgen, Erbausschlagungen)

 

  • Familienrecht
    (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht)

 

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
    (Gründung von GmbHs und Aktiengesellschaften, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen).

Wir sind für Sie da!

Unser Team steht Ihnen gern zur Verfügung, um Sie bei Ihren rechtlichen Fragen zu unterstützen. Um den Prozess für Sie und uns zu vereinfachen, stellen wir Ihnen die folgenden Downloads zur Verfügung:
» Downloads