Pflichtteilsrechte
Pflichtteilsrechte sind gesetzlich verankerte Ansprüche von nahen Verwandten auf einen Mindestanteil am Nachlass eines Verstorbenen, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.
Diese Rechte dienen dazu, sicherzustellen, dass enge Angehörige, wie Kinder oder der Ehepartner, auch nach dem Tod des Erblassers abgesichert sind.
Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Während der Erbe jedoch beim Erbfall direkt in die Rechtspositionen des Erblasser eintritt, hat der Pflichtteilsberechtigte nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf eine Geldleistung in Höhe seines Pflichtteils gegenüber den Erben.
Wenn Sie pflichtteilsberechtigt sind oder Pflichtteilsansprüchen ausgesetzt sind, beraten wir Sie gerne über etwaige Auskunftansprüche, sowie auch bezüglich der Geltendmachung und Abwehr (falls notwendig gerichtlich) des ggf. bestehenden Pflichtteilsanspruchs.
Vereinbaren Sie hierzu gern einen Termin mit unseren Rechtsanwälten.
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