Testamente/
Erbverträge
Ein Testament ist ein letztwillige Verfügung, mit der eine Person festlegt, wie ihr Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll. Hierbei können beispielsweise Vermächtnisse oder Auflagen bestimmt werden, mit denen die Erben beschwert werden sollen.
Testamente können sowohl eigenhändig (§ 2247 BGB) als auch vor einem Notar errichtet werden. Nur Ehegatten können gemeinschaftliche Testamente errichten.
Als Alternative zum Testament kann auch ein Erbvertrag zwischen zwei oder mehr Personen vor einem Notar geschlossen werden, wobei die Ehe hierbei keine zwingende Voraussetzung ist.
Professionelle Beratung und sorgfältige Planung helfen sicherzustellen, dass das Testament oder der Erbvertrag den individuellen Wünschen entspricht und rechtlich wirksam ist. Unsere Anwälte beraten Sie gern zu einem eigenhändigen Testament. Sollten Sie ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag errichten wollen, stehen Ihnen unsere Notare gern mit einer umfassenden Beratung zur Verfügung.
Falls Sie die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung bezweifeln und sich dagegen wenden wollen, so stehen Ihnen unsere Anwälte als kompetende Ansprechpartner zur Verfügung.
Wir sind für Sie da!
Unser Team steht Ihnen gern zur Verfügung, um Sie bei Ihren rechtlichen Fragen zu unterstützen. Um den Prozess für Sie und uns zu vereinfachen, stellen wir Ihnen die folgenden Downloads zur Verfügung:» Downloads