Vermächtnisse

Ein Vermächtnis bezeichnet eine testamentarische Zuwendung des Erblassers. Hierbei wird in der Regel ein bestimmter Gegenstand, ein bestimmtes Recht oder ein bestimmter Geldbetrag zugunsten einer Person oder Organisation zugewendet.

 

Anders als bei einer Erbeinsetzung wird der Vermächtnisnehmer nicht sofort mit dem Tod des Erblassers Eigentümer des Gegenstandes. Er hat lediglich einen Anspruch gegen den/die Erben auf Erfüllung des Vermächtnisses, welcher der Verjährung unterliegt.

 

Wir beraten Sie gern, wenn Sie ein Vermächtnis errichten möchten oder wenn Sie Vermächtnisnehmer sind und Ihr Vermächtnis gegenüber den Erben durchsetzen möchten.

Wir sind für Sie da!

Unser Team steht Ihnen gern zur Verfügung, um Sie bei Ihren rechtlichen Fragen zu unterstützen. Um den Prozess für Sie und uns zu vereinfachen, stellen wir Ihnen die folgenden Downloads zur Verfügung:
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