Wohnraummietrecht

(Vermieter)

Als Wohnraummietrecht wird die Überlassung von Räumlichkeiten (Mietobjekt) ausschließlich oder doch zumindest überwiegend zu Wohnzwecken gegen Zahlung eines Entgeltes (Mietzins) verstanden. Dabei wird der Wohnraummieter vom Gesetz sehr umfassend vor etwaigen nachteiligen Regelungen geschützt, welche dann unwirksam sind, so dass Sie als Vermieter einen rechtlich kompetenten Ansprechpartner für etwaige Streitigkeiten im Mietrecht benötigen.

 

Als Vermieter werden Sie von unseren Fachanwälten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Herrn Rechtsanwalt Matthias Müller und Rechtsanwältin Carina Wiese in folgenden Bereichen beraten und vertreten:

 

  • Kündigung / Beendigung
  • Räumungsklage
  • Abwehr von Mietminderungsansprüchen
  • Umgang mit Mietnomaden
  • Schadensersatzansprüche
  • richtiger Umgang mit Kautionen
  • Betriebskostennachforderungen
  • Versorgungssperren

Wir sind für Sie da!

Unser Team steht Ihnen gern zur Verfügung, um Sie bei Ihren rechtlichen Fragen zu unterstützen. Um den Prozess für Sie und uns zu vereinfachen, stellen wir Ihnen die folgenden Downloads zur Verfügung:
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